Gut informiert & einfühlsam begleitet bei Mühlhöfer ...
Wenn ein Trauerfall eingetreten ist, rufen Sie uns an. Jederzeit, Tag und Nacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits ein Arzt verständigt wurde oder der Totenschein schon ausgestellt ist. Unsere Erreichbarkeit bedeutet für Sie Geborgenheit, Verlässlichkeit und das Wissen, dass Sie den Weg nicht allein gehen müssen. Mühlhöfer Bestattungen ist an Ihrer Seite, von Anfang an:
Was zuerst?
Was muss ich bei einem Sterbefall zu Hause tun?
Als Erstes muss der Tod durch einen Arzt festgestellt und bescheinigt werden. Dafür rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) an. Dieser wird die Todesbescheinigung ausstellen. Wenn der natürliche Tod festgestellt wurde, können wir die Überführung vornehmen.
Hausarzt
oder
Was passiert, wenn der Tod in einer Einrichtung eintritt?
Wenn Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz verstirbt, dann kümmert man sich dort um die Verständigung des Arztes und die Ausstellung der Todesbescheini-gung. Sie können uns also direkt kontaktieren.
Muss der Verstorbene sofort überführt werden?
In Rheinland-Pfalz müssen Verstorbene nach maximal 36 Stunden überführt werden. Wenn Sie sich also noch ein wenig Zeit zum Verabschieden wünschen, dann räumen wir Ihnen diese gern ein. Auch ein gemeinsames Waschen und Ankleiden in vertrauter Umgebung ist möglich. Sprechen Sie bitte offen mit uns über Ihre Bedürfnisse.
Was brauche ich?
Wie geht der Verstorbene auf die letzte Reise?
Wenn wir verstorbene Menschen in unsere Obhut nehmen, kleiden wir sie nach dem Waschen ein. Dafür geben Sie uns gerne entsprechende Kleidung mit. Das kann das festliche Kleid oder der gemütliche Hausanzug sein. Auch einen Vereinsschal oder persönliche Gegenstände geben wir Ihren Liebsten auf Wunsch mit auf die Reise. Für den Fall, dass keine Kleidung vorhanden ist, bieten wir eine Auswahl an Talaren an.
Ebenso ist es möglich, den Verstorbenen mit seinem eigenen Lieblingsduft zu verabschieden. Viele empfinden es als tröstlich, wenn der Angehörige wie zu „seinen besten Zeiten duftet“. Wenn Sie das wünschen, bringen Sie gern das entsprechende Parfüm mit.
Welche Dokumente sind für die Beantragung der Sterbeurkunde und Durchführung einer Bestattung erforderlich?
- Personalausweis
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Eheurkunde oder Familienstammbuch (bei Verheirateten)
- Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
- Krankenkassen-Versichertenkarte
Sollten Sie einzelne Dokumente nicht vorliegen haben, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung.
Weil wir Sie bei Abmeldungen und Beantragungen, z. B. von Hinterbliebenenrente oder Sterbegeld unterstützen, stellen Sie uns bitte auch folgende Unterlagen zusammen:
- Rentenunterlagen
- Versicherungspolicen
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Graburkunde bei vorhandener Grabstelle
Was kann ich tun?
Sie entscheiden, wir sind an Ihrer Seite
Mühlhöfer Bestattungen bietet Ihnen ein großes Leistungsspektrum, und selbstverständlich übernehmen wir ganz viel für Sie. Immer wieder möchten sich Angehörige aber auch gerne selbst mit einbringen und einzelne Schritte übernehmen und mitgestalten. Dazu sind Sie im Bestattungshaus Mühlhöfer herzlich eingeladen.
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über Dinge, die Sie für Ihren verstorbenen Menschen tun können – wenn Sie mögen. Wir unterstützen Sie bei diesen Schritten.

Beim Waschen und Einkleiden der Verstorbenen helfen
(im Bestattungshaus in Unkel und Asbach)

Sarg oder Urne künstlerisch gestalten und/oder anmalen

Trauerdrucksachen adressieren und versenden

Fotos zusammenstellen, um Erinnerungen zu teilen

Persönliche Trauersprüche verfassen

Den Lebenslauf des Verstorbenen niederschreiben

Musikstücke zur Trauerfeier aussuchen

Individuelle Abschiedsrituale überlegen
